AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungenwerden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nichtausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. DieseVerkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigenGeschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nurgegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot, Annahme

2.1 Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einerFrist von zwei Wochen anzunehmen.

2.2 Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaigeSpezifizierung der Ware entsprechen unseremschriftlichen Angebot. Der Käufer ist dafür verantwortlich,uns aller erforderlichen Informationen über die bestellteWare bis zur Auftragsbestätigung zukommen zu lassen,damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werdenkann.

2.3 Die an Abbildungen, Zeichnungen und sonstigenUnterlagen bestehenden Eigentums- sowie Urheber-,Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent- undMarkenrechte verbleiben bei uns. Vor der Weitergabedieser Unterlagen an Dritte bedarf der Käufer unsererausdrücklichen Zustimmung.

3. Lieferung

3.1 Die Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderesschriftlich vereinbart ist, EXW (Incoterms 2010).

3.2 Die Lieferverpflichtungen von HAGEDORN Products &

Systems GmbH stehen unter dem Vorbehalt der richtigenund rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, dieunrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von HAGEDORN Products & Systems GmbH zu vertreten.

3.3 Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichtsanderes mit dem Käufer vereinbart ist. Lieferfristenbeginnen erst nach vollständiger Klarstellung allerAusführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige undordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen desKunden voraus.

3.4 Soweit aus von HAGEDORN Products & SystemsGmbH nicht zu vertretenden Gründen einLeistungszeitpunkt nicht eingehalten werden kann, kannder Kunde HAGEDORN Products & Systems GmbH zurBewirkung der Leistung eine Frist zur Nacherfüllungbenennen, welche vier Wochen nicht unterschreiten darf.

3.5 Sofern HAGEDORN Products & Systems GmbH imAuftrag des Käufers Waren ausführt, ist der Käufer aufAnforderung von HAGEDORN Products & Systems GmbHverpflichtet, die für die Aus- und Einfuhr erforderlichenMitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vorzunehmensowie auf Anforderung eine Gelangensbestätigung zuerstellen und an HAGEDORN Products & Systems GmbHzu übersenden.

3.6 HAGEDORN Products & Systems GmbH ist zuTeillieferungen berechtigt, soweit berechtigte Interessendes Käufers nicht entgegenstehen.

4. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

4.1 Unsere Preise verstehen sich EXW (Incoterms 2010), zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer undzuzüglich der Kosten für Verpackung, soweit nichtausdrücklich anders vereinbart. Der Abzug von Skontobedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugangder Rechnung netto fällig.

4.3 Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehendenVerzugsschadens behalten wir uns vor.

4.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweitseine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftigfestgestellt sind. Zur Geltendmachung vonZurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund vonGegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnisberechtigt.

5. Gefahrübergang, Versendung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderesergibt, ist Lieferung ab Werk geschuldet. Bei Versendungder Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr deszufälligen Untergangs und der zufälligenVerschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendungauf den Käufer über. Sofern der Käufer dies wünscht,werden wir die Lieferung durch eineTransportversicherung eindecken; die insoweitanfallenden Kosten trägt der Kunde.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf derGrundlage der Geschäftsverbindung entstandenen undentstehenden Forderungen bleibt die gelieferte WareEigentum von HAGEDORN Products & Systems GmbH(Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt alsSicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelneWarenlieferungen bereits bezahlt sind.

6.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungenoder Sicherungsübereignungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch HAGEDORN Products & SystemsGmbH zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einemsonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubteHandlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehendenForderungen tritt der Kunde bereits jetztsicherungshalber im Umfang der gegenüber HAGEDORNProducts & Systems GmbH offenen Forderung an HAGEDORN Products & Systems GmbH ab.

6.3 Werden die Liefergegenstände mit anderen HAGEDORN Products & Systems GmbH nicht gehörendenGegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, soerwirbt HAGEDORN Products & Systems GmbH dasMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis desWertes der Liefergegenstände zu den anderenverarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitungetc.

6.4 HAGEDORN Products & Systems GmbH istverpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweitfreizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheitendie zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %übersteigt; dabei obliegt ihr die Auswahl derfreizugebenden Sicherheiten.

7. Gewährleistung

7.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte desKäufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- undRügeobliegenheiten.

7.2 Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.

7.3 Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht aufNacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oderLieferung einer mangelfreien Sache. Im Rahmen derNacherfüllung tragen wir alle zur Mängelbeseitigungerforderlichen Aufwendungen, sofern diese sich nichtdadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderenOrt als den Erfüllungsort verbracht wurde. BeiFehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt,den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertragzurückzutreten.

8. Haftung

8.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitunsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oderErfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichenRegeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung vonwesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzlicheVertragsverletzung vorliegt, ist unsereSchadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung desLebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibenunberührt.

8.3 Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt,ist unsere Haftung ausgeschlossen.

8.4 Haftung für Mängelfolgen und andere Schäden:Soweit Schäden entstehen, trotz eines nachgewiesenenfachgerechten Einsatzes des Liefergegenstandes oder beivon uns am Auftragsort durchgeführten ArbeitenSchäden entstehen, haften wir nur für vorsätzliche unsnachzuweisende oder grob fahrlässigeVertragsverletzungen. Für uns beigestellte Materialenhaften wir in keiner Weise.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

9.1 Auf alle Verträge zwischen HAGEDORN Products &Systems GmbH und dem Kunden findet das Recht derBundesrepublik Deutschland Anwendung.

9.2 Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen von HAGEDORN Products & Systems GmbH und für diesonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist derSitz von HAGEDORN Products & Systems GmbH.

9.3 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnissenergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von HAGEDORN Products & Systems GmbH Gerichtsstand. HAGEDORN Products & Systems GmbH ist nach ihrerWahl berechtigt, den Kunden auch an seinemGeschäftssitz zu verklagen.

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